Insektizid
- Wirkstoff
- 500 g/kg Flonicamid
- Formulierung
- Wasserdispergierbares Granulat
Nützlingsschonenndes systemisches Aphizid in Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, Winterraps vielen weiteren Kulturen
Eigenschaften und Wirkungsweise
TEPPEKI enthält den Wirkstoff Flonicamid und wirkt gegen ein breites Spektrum von Blattläusen. Andere Insekten, wie Milben (Acarina), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) oder Zweiflügler (Diptera) können mit TEPPEKI nicht bekämpft werden.
Der Wirkstoff wird systemisch, akropetal und translaminar in der Pflanze verteilt, sodass auch Blattläuse an der Blattunterseite sicher erfasst werden.
Flonicamid wird durch Kontakt und Saugtätigkeit innerhalb kurzer Zeit aufgenommen. Die Blattläuse stellen ca. 1 h nach Aufnahme die Saugtätigkeit, die Honigtauproduktion und somit die Schädigung der Pflanze ein. Die Absterbeerscheinungen sind von den Umweltbedingungen und dem Stadium der Insekten abhängig und können nach 2 - 5 Tagen beobachtet werden.
TEPPEKI ist sehr lichtstabil und nach ca. 3 Stunden regenfest. Es besitzt eine ausgeprägte Dauerwirkung gegen alle Stadien der Läuse.
Der exakte Wirkmechanismus von Flonicamid wird zur Zeit noch erforscht. Bisher durchgeführte Studien zeigen, dass Flonicamid nicht an den Wirkorten der Neonicotinoide, Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide wirksam ist. Wirkstoffwechsel mit Flonicamid stellen somit einen wichtigen Bestandteil im Insektizid-Resistenz-Management (IRM) dar, da es einen neuartigen Wirkmechanismus besitzt und keinerlei Kreuzresistenzen zu bereits vorhandenen Wirkstoffen bisher beobachtet wurden.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): Flonicamid (9C)
Produktvorteile
• Lang anhaltende Wirkung gegen alle Blattlausarten
• Erfasst versteckt sitzende Läuse
• Wetterunabhängig und nützlingsschonend
• Keine Kreuzresistenzen zu anderen Insektiziden
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Notfallzulassung Teppeki® in Ackerbohnen und Futtererbsen vom 27.04.2023 bis zum 24.08.2023
Das Insektizid Teppeki® (Zulassungsnr. 025691-00) hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung in Futtererbse und Ackerbohne gegen Blattläuse als Virusvektoren erhalten.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage erteilt, vom 27.04.2023 bis zum 24.08.2023. Die zugelassene Menge wurde auf 6.160 kg begrenzt. Dies entspricht einer Behandlungsfläche von etwa 44.000 ha Futterleguminosen (Futtererbsen und Ackerbohnen).
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse als Virusvektoren |
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: | Futtererbse, Ackerbohne |
Einsatzgebiet: | Ackerbau |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 11 - 71 |
Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Maximale Zahl der Behandlungen | - in dieser Anwendung: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwand: | 140 g/ha in 200 – 600 l Wasser/ha |
Wartezeiten | 14 Tage |
Die Zulassung wird mit folgenden Auflagen und Anwendungsbestimmungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG verbunden: | (SS110-1), (SS2101), (EB001-1) / SP1, (NB6621), (NN2001), (NN2002), (NW642-1), (SB001), (SB005), (SB010), (SB111), (SB166), (SF245-02), (SS206) |
Einstufung und Kennzeichnung: | Signalwort: (S1) Achtung |