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Blattader

Funguran® progress

Fungizid/Bakterizid
Funguran® progress

Fungizid/Bakterizid

Wirkstoff
537 g/kg Kupferhydroxid (53,7 Gew.-%) (Kupfergehalt 350 g/kg)
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Logo Funguran progress

Funguran® progress - das Kupferhydroxid in der modernsten Formulierung

Funguran® progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid vorbeugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit Funguran® progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird. WMFM1 - Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1.

Wichtig für die volle Wirksamkeit von Funguran® progress ist ein möglichst lückenloser Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran® progress auf der Pflanze äußerst haftfähig. Es wird von nachfolgendem Regen nur langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.

FUNGURAN® PROGRESS NOTFALLZULASSUNG: ZUCKERRÜBE 01.06.2023 - 28.09.2023

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Cercospora beticola
Anwendungsbereich:Freiland
Stadium der Kultur:Stadium der Kultur:Ab BBCH 39
Anwendungszeitpunkt:Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen:In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik:Spritzen
Aufwandmenge:2,5 kg/ha je Anwendung 5 kg/ha für die Kultur bzw. je Jahr
Wasseraufwandmenge:200 - 400 L/ha
Wartezeit:14 Tage
weitere Erläuterungen:Bei Behandlungen mit niedriger Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im öko-logischen Pflanzenbau) kann die Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird.

Bitte unter anderem für diese Notfallzulassung nachfolgende Auflagen beachten:
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NT620 Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NT (ohne Code) Auf derselben Fläche in den folgenden drei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen.
NT (ohne Code) Es wird empfohlen die Unterlagen über den Einsatz dieses Mittels flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 90% -20 m
NW607-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
VV455 Behandelte Futter- und Zuckerrübenblätter nicht verfüttern.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

  • Hopfen
  • Kartoffel
  • Kernobst
  • Spargel
  • Steinobst
  • Weinreben (Tafel- und Keltertrauben)
  • Ziergehölze